Jakob & Principals · Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Was umgesetzt ist, was noch nicht — und wie Sie uns eine Barriere melden
Wir möchten, dass diese Website von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann — unabhängig von Hilfsmitteln, Einstellungen oder Einschränkungen. Wir orientieren uns dabei an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und an anerkannten Praktiken für barrierefreie Webentwicklung.
Stand der Barrierefreiheit
Die Website befindet sich in einem fortlaufenden Prozess der Verbesserung. Folgende Maßnahmen sind umgesetzt:
- Bedienung vollständig über die Tastatur, mit sichtbarer Anzeige des aktuellen Elements
- Sprungmarke zum Hauptinhalt auf jeder Seite
- Hierarchisch gegliederte Überschriften und Alternativtexte für Bilder
- Beschriftete Formularfelder mit verständlichen Fehlermeldungen
- Rückmeldung nach dem Absenden des Kontaktformulars, auch für Vorlesesoftware
- Sprachauszeichnung in beiden Sprachfassungen
- Bewegte Darstellungen richten sich nach der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- Farben und Kontraste für Fließtext, Überschriften und Formulare geprüft
Noch bestehende Barrieren
Trotz aller Bemühungen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen. Dazu können unter anderem gehören:
- Kontraste bei Text auf Bildern, Verläufen und dekorativen Schriftzügen
- Die Nutzung mit Vorlesesoftware
- Die Darstellung in einzelnen Browsern, bei starker Vergrößerung oder bei Bedienung per Berührung
- Einzelheiten der Tastaturbedienung
Wir arbeiten daran, diese Punkte zu verringern.
Rückmeldung
Wenn Sie auf dieser Website auf eine Barriere stoßen, teilen Sie es uns bitte mit. Beschreiben Sie möglichst, um welche Seite es geht und was nicht funktioniert hat.
Per E-Mail an team@jprincipals.com oder über unser Kontaktformular.
Verantwortliche Stelle
Jakob & Principals M&A Research and Advisory GmbH
Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg
- Telefon: +49 6221 89017-100
- E-Mail: team@jprincipals.com
Stand dieser Erklärung
Erstellt am 8. August 2026, zuletzt aktualisiert am 12. August 2026. Diese Erklärung wird fortgeschrieben.